Information für Hundehalter
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten von Hunden im Stadtgebiet Wittlich erhoben wird.
Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe/zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist.
Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Monats, in dem er drei Monate alt wird. Für Hunde, die in Pflege oder Verwahrung bzw. auf Probe oder zum Anlernen gehalten werden tritt die Steuerpflicht in jedem Fall ein, wenn ein Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
Eine gesetzlich festgelegte Steuerbefreiung besteht z.B. für Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr oder der Forstwirtschaft sowie für Sanitäts- und Rettungshunde.
Jeder Hundehalter erhält eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes zu befestigen ist. Bei Verlust wird auf Antrag eine Ersatzmarke kostenlos ausgehändigt.
Die Steuersätze für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden, werden ab 01.01.2011 wie folgt neu festgesetzt:
| für den ersten Hund | 75,00 € | (bisher: 60 €) |
| für den zweiten Hund | 118,00 € | (bisher: 94 €) |
| für jeden weiteren Hund | 209,00 € | (bisher: 167 €) |
Erstmals wird ab dem Jahr 2011 eine Hundesteuer für gefährliche Hunde erhoben (gem. § 7 der Hundesteuersatzung). Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung vom 16.12.2011 sind:
- Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
- Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
- Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und
- Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
Bei Hunden der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.
Der Steuersatz für gefährliche Hunde beträgt 800 €.
Einzelheiten zur neuen Hundesteuersatzung der Stadt Wittlich vom 16.12.2010 finden Sie unter www.wittlich.de/stadt/ortsrecht/satzungen.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Bettina Lorig, Telefon-Nr. 06571-171025.

